Bußgeld Covid-19

Informationen & Hilfe

Übersicht Bußgelder

Bei Verstöße gegen das IfSG[Infektionsschutz Gesetz] [Corona / Covid19] mit Durchschnittswerten der Bundesländer.

Verstoß Sanktion
Verstoß gegen die Maskenverordnung von 50 EUR bis 500 EUR
öffentliche Ansammlung von mehr Personen als erlaubt ab 200 EUR
wiederholter Verstoß gegen das Kontaktverbot ab 400 EUR
Verstoß gegen ein geltendes Besuchsverbot ab 200 EUR
Weiterbetrieb von Verkaufsstellen ab 2.500
wiederholter Weiterbetrieb bis zu 25.000 EUR
Ordnungswidrigkeit nach §73 Absatz 2 IfSG (Rechtsverordnung zum Infektionsschutz missachtet) bis zu 2.500 EUR
Ordnungswidrigkeit nach §73 IfSG (Verstoß gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflicht nach §23 IfSG) bis zu 25.000 EUR
Straftat nach §74 IfSG (vorsätzlich zur Ausbreitung einer Krankheit beigetragen) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Straftat nach §75 IfSG (z.B. Personen beschäftigt oder Tätigkeit ausgeübt) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren

siehe hierzu auch www.gesetze-im-internet.de

Bußgelder je Bundesland in Euro

Bayern: bei Kindern unter 14 Jahren
für die - strafmündige - Begleitperson

Ein Interessantes Interview von Focus Online:

Im Gespräch mit FOCUS Online sagte Amtsrichter Thorsten Schleif aus dem nordrhein- westfälischen Dinslaken: „Jeder Bürger hat das garantierte Recht, die Gerichte anzurufen, wenn seine durch das Grundgesetz geschützten Freiheiten – mitunter in offensichtlich rechtswidriger Weise – durch die öffentliche Gewalt eingeschränkt werden.“ [Quelle: Focus Online Artikel vom 7.2.2021 ]

Bei uns als PDF Appell zum Widerstand: Richter ruft Bürger auf sich gegen Corona-Bußgelder zu wehren

Mit Thorsten Schleif ruft nun der erste deutsche Richter dazu auf, gegen solche Strafen juristisch vorzugehen. Die Bürger sollten vor Gericht ziehen, wenn der Staat ihre Freiheiten auf „rechtswidrige Weise“ einschränke.


Zum allgemeinen Verständnis:

Bußgeldverfahren sind eine Ordnungswidrigkeit und unterliegen dem Strafrecht.
Schweigen ist Gold und ist in den meisten Fällen die beste Verteidigung

Dies bedeutet, der Beschuldigte muss sich zu keiner Zeit zur Sache äußern und in irgendeiner Weise seine Unschuld beweisen, sonder der Staatsanwalt/Richter muss zwingend die Schuld des Beschuldigten zweifelsfrei beweisen können.

Im Verfahren (mündliche Verhandlung) kommt es nur auf den Zeitpunkt an, an dem die Anzeige aufgenommen wurde. Ob Sie früher oder später, oder sogar vor Gericht, eine Maske tragen oder nicht spielt keine Rolle für die Verhandlung, wenn es den überhaupt zu Einer kommen sollte.

Bereits jetzt werden über 95% der Bußgeldverfahren gar nicht erst eröffnet, weil die Gerichte schon völlig überlastet sind. Die letzten Informationen lagen bei über 10.000 Bußgeldverfahren bezüglich Verstößen gegen die (rechtswidrigen) Maßnahmen, überwiegend wegen der (unsinnigen und gesundheitsschädlichen) Masken. In einem Fall ist bekannt geworden, daß ein Richter ohne weiter Prüfung über 350 Bußgeldverfahren i.S. Masken einfach abgewiesen bzw. gar nicht erst angenommen haben soll.

Gehen wir von einem Ablauf der Verhandlung von nur 30min pro Fall aus, kämen wir alleine bei den jetzt schon vorliegenden 10.000 Fällen auf insgesamt 5.000Std Verhandlungszeit. Das entspricht 208 Tage, die sich die Amtsrichter in Deutschland allein mit den Bußgeldern i.S. Maske beschäftigten müssten, ohne ihre anderen Fälle und ohne die Recherche-Arbeit vor der Verhandlung zur aktuellen Rechtsprechung in der Sache.

Hier mal ein Beispiel wie die Sache von Anfang an ablaufen könnte und sollte:

Sie werden von einem "Ordnungshüter" (gleich ob Polizist oder Beamter vom Ordnungsamt) auf die fehlende Maske angesprochen.

Sie erwidern: Ich kann aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen.

Ordnungshüter: Haben Sie ein Attest und wenn ja geben Sie es mir bitte.

Sie: Nein, ich mache das hier bei Ihnen mündlich glaubhaft. Ich versichere Ihnen, daß ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann.

Ordnungshüter: Dann muss ich eine Anzeige schreiben und Sie bekommen ein Bußgeld!

Sie: Ok, wenn Sie meinen Sie müssen das tun dann tun Sie es.

Ordnungshüter: Ich benötige Ihre Personalien – den Ausweis bitte!

Sie: Gerne, aber seien Sie mir nicht böse, zuvor möchte ich Ihren Dienstausweis sehen und mir Ihren Namen und Dienstausweis Nummer notieren.

Ordnungshüter: Sehen sie nicht meine Uniform? Das ist mein Ausweis, meine Legitimation.

Sie: Das reicht leider nicht aus. Ich bitte um Verständnis, aber Ihre Kollegen (Polizisten) selbst warnen auf Ihrer offiziellen Webseite vor falschen Polizisten und angeblichen Mitarbeitern vom Ordnungsamt. Sie haben bestimmt Verständnis, daß ich da sicher gehen möchte. Sie möchten ja auch meinen Ausweis sehen und glauben mir nicht ohne gültiges Dokument, daß ich ‚Max Müller aus Musterstadt‘ bin, oder?

Tipp von uns:
Geben Sie dem „Ordnungshüter“ um längeren Diskussionen vorzubeugen gleich den Link zur Webseite der Polizei, damit er sich selbst davon überzeugen kann.

Warnung vor falscher Polizei

Nachdem nun alle „Höflichkeiten“, sprich Personalien, ausgetauscht sind, schreibt der „Ordnungshüter“ die Anzeige und gibt Ihnen die Kopie. Auf jeden Fall zusammen mit den Personalien des „Ordnungshüters“ verwahren und nicht einfach wegwerfen.
Auch bei mehrmaliger Nachfrage bleibt Ihre Antwort bei:
„gesundheitliche Gründe“.

In der Regel bekommen Sie zunächst einen Anhörungsbogen übersendet, in dem Sie sich zur Sache äußern können, was Sie aber auf gar keine Fall tun sollten.

Bußgeld - Strafverfahren - Aussageverweigerungs-Recht!

Den Anhörungsbogen können Sie ignorieren oder mit dem Vermerk: „Ich mache zur Sache keine Angaben“ zurück senden.

Nach ca. 4-8 Wochen bekommen Sie dann den Bußgeldbescheid.
Hier müssen Sie unbedingt die Frist beachten, da dieser sonst allein nur wegen dem Fristablauf rechtsgültig wird!
Dem Bußgeldbescheid widersprechen Sie mit folgender Begründung: „Ich mache keine Angaben zur Sache und erkenne den Bescheid nicht an“.
Sonst nichts!

Wie schon oben geschrieben hören Sie in über 95% der Fälle nichts mehr von der Sache.
In den übrigen weniger als 5% bekommen Sie dann eine Vorladung vom Gericht.

Vor Gericht bei der Mündlichen Verhandlung:

Nachdem die üblichen „Höflichkeiten“, sprich Personalien und Tatvorwurf geklärt sind, wird Sie der Richter/Staatsanwalt fragen:

„Was sagen Sie zu dem Tatvorwurf? Sie sollen am … um … in … Ort, Straße oder … Markt ohne MNS (Mund-Nasen-Schutz) Maske gewesen sein und aus gesundheitlichen Gründen keine Maske getragen haben ohne ein Attest vorgezeigt zu haben? Stimmt das? Was sagen Sie dazu?“

Sie erwidern wieder das Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen konnten und machen im weiteren von Ihrem Aussage-Verweigerungs-Recht Gebrauch.
„Ich möchte mich nicht weiter zur Sache äußern.“

Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder „Spielchen“ ein wie z.B.:

„Aber Sie müssen doch wissen, was Sie hatten um die Maske nicht tragen zu müssen“,

oder

„Wir können die Sache doch hier ganz schnell beenden, wenn Sie einfach sagen aus welchem Grund Sie die Maske nicht tragen konnten“,

oder

„Wenn Sie nicht sagen wollen, welchen gesundheitlichen Grund sie hatten, muss ich annehmen, daß es Keinen gibt?“

Weisen Sie den Richter ggf. darauf hin, daß Ihnen das Aussage-Verweigerungs-Recht nicht nachteilig ausgelegt werden darf und nicht Sie beweisen müssen, daß Sie einen medizinischen Grund hatten, sondern das Gericht beweisen muss, daß es keinen medizinischen Grund für das Nichttragen der Maske gab.

Damit sollte die Sache erledigt sein, da Niemand Ihnen nachweisen kann, daß Sie eben zu diesem Zeitpunkt keinen gesundheitlichen Grund für das Nichttragen hatten!

Dies gilt im Übrigen genauso, wenn es sich um ein Bußgeldverfahren i.S. „Ausgangssperre“ handelt!

Auch hier, wer will Ihnen nachweisen, daß Sie zu diesem Zeitpunkt keinen triftigen Grund hatten gegen die Ausgangssperre zu verstoßen?
Wer kann Ihnen nachweisen, daß Sie z.B. nicht auf der Suche nach einer Nachtapotheke waren, weil Sie dringen vielleicht Insulin für Ihre an Diabetes erkrankte Urgroßtante Mütterlicherseits besorgen mussten oder es einen Notfall in der Familie gegeben haben könnte, der Ihre Anwesenheit unbedingt erfordert?
Niemand kann Ihnen in keinem Fall das Gegenteil beweisen, wenn Sie sich einfach nicht zur Sache äußern – Alles ist möglich, oder?

Sehen Sie sich zu diesen Themen auch das kurze Video aus dem Corona-Ausschuss von Herrn RA Dr. Justus P. Hoffmann an. Kurz, knapp, alles gesagt!

Wer i.S. Maske 100% auf „Nummer sicher“ gehen möchte, nimmt zum mündlichen Verhandlungstermin zusätzlich noch die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Verteidigung auch ohne Rechtsanwalt in 3-facher Ausfertigung mit und übergibt je eine Kopie an Richter und Staatsanwalt (eine für Sie selbst) in der Verhandlung zur Kenntnisnahme ohne weiter auf die eigene Sache einzugehen.

Sie bleiben bei Ihrem Aussageverweigerungs-Recht in Ihrer eigenen Sache – wollen Sie zusätzlich Richter & Staaatsanwalt im Allgemeinen über die Gefährlichkeit von Masken aufklären, müssen Sie eigentlich nur die Argumentations-Unterlagen mit Hinweisen und Beweisen vorlegen/vorlesen.

Wann der richtige Zeitpunkt und die richtige Argumentation für diese Argumentations-Unterlagen ist, geben wir Ihnen mit der Übersendung der Dokumente selbstverständlich bekannt.

Unser Tipp: Zahlen Sie niemals ein Bußgeld direkt, denn auch wenn die Bußgelder auf Grund rechts- und verfassungswidriger Verordnungen erhoben wurden, es gibt kein Geld zurück.

Betrachten Sie es als (un)freiwillige Spende an die Gemeinde, die Stadt bzw. das Land!

Wir würden uns freuen wenn Sie uns ggf. in Ihrer Sache informieren und Ihre Unterlagen, insbesondere die Klageschrift und Urteil (selbstverständlich anonymisiert) zur Verfügung stellen würden. Besten Dank hierfür im Voraus.

Sie fanden dies hilfreich? – dann empfehlen Sie uns weiter und wenn Sie die Möglichkeit haben unterstützen Sie uns mit einer kleinen Spende. Helfen Sie uns auch anderen Betroffenen zu helfen, die leider selbst dazu nicht mehr in der Lage sind und unterstützen Sie uns bei unserer öffentlichen Arbeit.

Wir bedanken uns recht herzlich im Voraus, auch im Namen derer, die wir kostenlos unterstützen können!

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