Vorlagen

Musterformulare zur freien Verfügung

Unsere Vorlagen für Sie

Aktuell plus Handlungsbedarf!

Wir setzen uns auch für die Schwächsten ein, die sich selbst nicht wehren können - die Kinder !

Berlin hat bereits in der Schulverordnung vom 17.04.2021 in §5 festgeschrieben:

Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht, an Betreuungsangeboten und am Mittagessen in der Schule nur gestattet, wenn sie sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen für sie ein Unterrichts- oder Betreuungsangebot in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Schule einen Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 vorlegt und die für den vollständigen Impfschutz nötige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Artikel: RT-DE: https://tinyurl.com/479jyxs6

Heute kein Präsenz-Unterricht, keine Betreuungsangebote und kein Mittagessen in der Schule ohne mindestens 2mal wöchentlich negativen, hoch toxischen Schnelltest
– und morgen alles nicht mehr ohne Impfausweis? Wie gut, daß es keine Impfpflicht gibt!

Wir haben einen generellen Widerspruch mit 3 aktuellen Anlagen angepasst, damit Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, umgehen handeln und Ihr Kind schützen können.
Ebenfalls vorbereitet ist eine Strafanzeige, falls die Schulleitung [- ohne Sinn und Rücksicht auf Verluste] die rechtswidrigen Tests, ungeachtet dessen, durchsetzen will.

Zip-Pakete ODT und DOCX, je nach Betriebssystem und Office-Programm:
Paket DOCX Widerspruch Schnell-Eigentest Schule
Paket ODT Widerspruch Schnell-Eigentest Schule

Inhalt
  • Widerspruchserklärung Schnell-Eigentest 08-05-21 final
    • Gefährdungsanalyse_Schnelltest_Version_2a_updates_26_April_2021
    • Rundschreiben RA Holger Fischer
    • Rückruf Saliva Schnell-Test 24-04-21
  • 2021-04-28-Strafanzeige-Schnelltest

Widerspruch zusammen mit den 3 PDF Dokumenten verschicken.


Keine Zustimmung zum PCR-Test bzw. Schnelltest - Eigentest Präsenzunterricht ohne Maske Aufforderung unter Fristsetzung

Hier noch eine Vorlage zum Widerspruch an Schulleiter und Ministerium
Muster Schulleiter Kopie Ministerium AGS DOCX
Muster Schulleiter Kopie Ministerium AGS ODT
Muster Schulleiter Kopie Ministerium AGS PDF


Wir selbst werden in diesem Bereich nicht tätig. Wir geben jedoch die Sache, ihr Einverständnis vorausgesetzt, gerne an einen erfahrenen Anwalt weiter. Wir teilen Ihnen die Kontaktdaten per E-Mail mit, Honorar und weitere Vorgehensweise klären Sie bitte selbst direkt mit dem Anwalt ab.

Trotzdem möchten wir Ihnen hier Informationen, Musterschreiben/Vorlagen an Behörden, Schulen, Schulleitung, Gesundheits- oder Jugendamt zur Verfügung stellen.

Neu und interessant finden wir das Video zu §1666 Abs.1 und 4 BGB - Kindeswohlgefährdung, das Sie sich hier ansehen können.

Video öffnet in neuem Fenster

Kindeswohlgefärdung Sehen Sie sich bitte hierzu auch dieses Video an.

Nach Einschätzung vieler Juristen (u.A. auch Richter) könnte dieses Verfahren und die Widersprüche in Bußgeldverfahren (Maske, Abstand, Ausgangssperre) die Maßnahmen zumindes eindämmen wenn nicht gar endgültig beenden!

Unsere Empfehlung: Obwohl dieses Verfahren kostenlos und ohne Anwalt auf den Weg gebracht werden kann, empfehlen wir, zuvor einen örtlichen Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt, zur Einschätzung des örtlichen Amtsgerichts/Familiengerichts zu befragen, ob ein faires Verfahren garantiert werden kann. M.a.W.: Befasst sich das Gericht erfahrungsgemäß mit den sehr gut ausgearbeiteten Gutachten und finden diese Beachtung?

Auszug aus dem Beschluss von Weilheim:

„Eine Gefährdung des Kindes ist zu bejahen, bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes, daß sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.“

Auch auf diesen Beschluß wird in der „Anregung“ Bezug genommen.

Eine Vorlage für die „Anregung zum Tätig-Werden“ für Eltern, Mutter, Vater oder Dritte finden Sie bei uns (). Das Formular ist soweit für Schulen, nicht für KiTa, ausgearbeitet und muß nur ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Nicht per E-Mail möglich! Bitte per persönlicher Abgabe beim Amtsgericht/Familiengericht oder per Fax!

Finden Sie keinen örtlichen Fachanwalt für Familienrecht und möchten nicht ohne anwaltliche Unterstützung, Beratung und ggf. Vertretung den Antrag stellen, so hat die Kanzlei Mingers explizid für dieses Verfahren ein Honorar in Höhe von 300€ (Netto) angeboten.

Kontakt per E-mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)2461 8081
Sollte es, was in diesen Verfahren äußerst ungewöhnlich ist, zu einer mündlichen Verhandlung kommen, fallen weitere Kosten an die Sie bitte direkt mit der Kanzlei vereinbaren.

Weiterführende Informationen in dieser Sache finden Sie auch bei abc-kindesvertretung.de

Die ABC Kindesvertretung hat das erste Musterformular ausgearbeitet und veröffentlicht, es wurde lediglich aktualisiert.

Vorlagen – Muster

betrifft Kinder & Schule

Masken, PCR- und neuer Schnell-Test, Eigentestung, Impfung & Mustertexte an Behörden und Schule – Schulleitung sowie Broschüren

Anregung Kinderschutz – Familien Gericht:

Zum Download bei Yandex:

Alle Links der Muster/Vorlagen öffnen sich in einem neuen Tab Ihres Browsers


Word Datei [DOCX] – Muster Kinderschutz FamGericht Stand:12-4-21
Freies Format [ODT] – Muster Kinderschutz FamGericht Stand:12-4-21

Word Datei [DOCX] – Anschreiben Eltern an Schulträger von Prof. M.Schwab
Freies Format [ODT] – Anschreiben Eltern an Schulträger von Prof. M.Schwab

Word Datei [DOCX] – Muster Widerspruch geg. Maske & PCR-Test an Schulleiter & Ministerium Stand:14-04-21
Freies Format [ODT] – Muster Widerspruch geg. Maske & PCR-Test an Schulleiter & Ministerium Stand:14-04-21

Widerspruchserklärung gegen eine freiwillige Durchführung von COVID-19-Selbsttests an Schulen im Schuljahr 2020/21
Als PDF Datei zum Ausdrucken & Ausfüllen – eine Din-A4 Seite


Eine reine Text-Datei auch zur Verwendung, bitte vorher anpassen.

Weitergeleitet aus FREIHEIT 2021
BRIEF EINES CHEMIKERS - 11.04.2021
Nehmt das gern als Vorlage und schreibt an eure Schulleiter
KINDER und SELBSTTESTS

Zum Download - Vorlage-Textdatei : Mustertext Gefahr Schnelltest Eigentest Schule Stand:11-04-21.txt

Eine Voransicht unten:

Mustertext Gefahr Schnelltest Eigentest an Schulen


Infotext Ausarbeitung Masken Kinder u. Jugendliche 30-11-2020 PDF

Infotext Remonstrationspflicht nach BBStG BBG PDF

Wenn sich die Schulleitung oder Lehrkörper nicht an den Widerspruch halten oder auch nach Gesprächen keine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte, können und sollten Sie Strafanzeige gegen die betreffende Person(en) stellen.

Amtseid & Nürnberger Codex

Wir haben hier Mustertexte/Vorlagen für Anschreiben an Richter und Ärzte vorbereitet. Diese sollen die Richter an ihren Richter Eid erinnern, um nach Recht und Gesetz zu urteilen und den Richtern, die den Mut haben dies zu tun, zu zeigen das sie nicht alleine stehen, sondern Unterstützung und Rückhalt in der Bevölkerung finden.

Eine Liste aller Deutschen Gerichte mit Kontaktdaten:
verzeichnis-anwalt.de/gerichtsverzeichnis

Eine Liste der Ärzte geordnet nach Regionen zum Download hier bei uns:
Ärzteliste PDF’s
(PDF’s erstellt von debtumed.de Ärztesuche)

Und auf dieser Seite mit genauer Suchmöglichkeit nach Fachbereich etc.:
debtumed.de Ärztesuche

Wir bitten um rege Teilnahme.

Die Ärzte sollen an das Genfer Ärzte Gelöbnis und an den Nürnberger Kodex erinnert werden.
Gerade jetzt, wo die Regierung die COVID19 Impfungen mit unsäglichen Nebenwirkungen, deren Folgen von Niemandem absehbar sind, mit unglaublicher Geschwindigkeit und erheblichem Druck auf die Bevölkerung voran treibt.
Ein Großteil der Ärzte, auch und insbesondere Impf-Ärzte, wissen gar nicht um ihre persönliche Haftung, sondern vertrauen auf die nicht verbindlichen Aussagen von ärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und nicht zuletzt der Regierung.

Prominente werden zu Propagandazwecken „Schein-geimpft“ mit einer harmlosen Kochsalzlösung oder einer Fake-Spritze (dazu gibt es viel Bildmaterial, daß dies belegt).
Allein Ministerpräsident Markus Söder ist auf mindestens sechs(6) verschiedenen Fotos zu sehen wo er sich „Impfen“ läßt (sechs mal geimpft?). Günter Jauch hat auch (wohl eher versehentlich) öffentlich zugegeben, daß er sich lediglich für die Impfkampagne der Bundesregierung zur Verfügung gestellt hat, ohne tatsächlich geimpft worden zu sein.

Helfen wir unseren Ärzten sich wieder zu besinnen und selbst zu informieren. Auch hier bitten wir um rege Teilnahme.

Sehr interessant auch:

Zum Verteilen:

556Kb COVID Impfung Patienteninformation 02.04.21 CH – Quelle:arztpraxis-muotathal.ch PDF
580Kb Nürnberger Kodex – Quelle: de.wikipedia.org PDF

Nürnberger Kodex

Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizin-ethischen Grundsätzen in der Mediziner Ausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis).
Er besagt, daß bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlaß für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.
Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Ärztekodex von 1947.
Die Nürnberger Regionalgruppe der IPPNW nahm dies zum Anlaß, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996 mit einer Gedenkveranstaltung an die grundlegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizin-ethische Fragen zu beziehen.

Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex 1947

(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)

  1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klar gemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
  2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
  3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
  4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
  5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
  6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
  7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schadender Tod zu schützen.
  8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
  9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
  10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte. [Quelle: Wikipedia DE]

#Informierte_Einwilligung #Deklaration_von_Helsinki #Eid_des_Hippokrates #Ärztegelöbnis

Vorlagen zur freien Verfügung


Die Strafanzeige gegen Virologen Prof[?] Drosten sollte unserer Meinung nach Jeder stellen.
Nicht alleine aus dem Grund um den Druck auf ihn zu erhöhen, sondern auch um gegebenenfalls später in einem Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeld-Verfahren einen weiteren Beweis in Händen zu haben, daß man etwas getan hat – die rechts- und verfassungswidrigen Maßnahmen und Verordnungen nicht kommentarlos hingenommen, geduldet und somit letztendlich unterstützt hat.

Sehen Sie sich auch hierzu das kurze Video von Rechtsanwalt Dr. Füllmich an.

RA Füllmich - Impfung ist organisierte Massentötung vom 25.04.2021

Daß der „Drosten-PCR-Test“ weder validiert, noch in der Lage ist eine Infektion festzustellen, ist bekannt und unzählige Male wissenschaftlich bewiesen.
Selbst der Erfinder des PCR-Tests behauptet dies nicht nur, sonder er sagt dazu, daß man mit einem PCR-Test Alles in Jedem finden kann.

Die Publikation „Wissenschaftsbetrug durch Professor Christian Drosten“ von Corona-Fakten (Telegraph) ist auch sehr interessant.
Und ein Video von KlaTV, ebenfalls über Ch.Drosten.

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